Die Initiative Minderheitsaktionäre setzt sich für eine Verbesserung der deutschen Aktienkultur ein. Dazu gehört die Stärkung des Anlegerschutzes. Über Jahre wurden Rechte von Minderheitsaktionären abgebaut bzw. von Gerichten weiter eingeschränkt. Das Argument lautete, so sollten Investitionshemmnisse beseitigt werden. Die Handlungen einzelner Berufskläger wurden als Grund herangezogen, warum man Fragerechte, Klagemöglichkeiten etc. in ein „dulde und liquidiere“ umwandelte. Aber: Das Pendel ist zu weit ausgeschlagen.
Anlegern ist das Investment in Aktien seit vielen Jahren systematisch verleidet worden. Unternehmen sammeln zwar gerne über Börsengänge und Kapitalerhöhungen Eigenkapital bei kleineren und mittleren Investoren ein. Wenn es aber um Mitspracherechte und vernünftige Kapitalmarktinformationen geht, wird der Aktionär lästig, und man möchte ihn gerne zur Seite schieben. Investor Relations im Sinne eines ernsthaft betriebenen Dialogs zwischen Vorständen bzw. Mehrheitseignern auf der einen und Minderheitsaktionären auf der anderen Seite werden klein geschrieben.
Zu einer nachhaltigen Aktionärsdemokratie gehören nicht nur eine wertorientierte Entschädigung bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen, sondern auch partizipatorische Rechte, die über das reine Stimmrecht bei der Hauptversammlung hinausgehen. Der Gesetzgeber muss in Zukunft wieder stärker die Belange von Minderheitsaktionären berücksichtigen, damit das Vertrauen der Anleger in sorgfältig handelnde Unternehmensführungen und in einen funktionierenden Kapitalmarkt nachhaltig gestärkt wird.