Studie zur Aktienrente

Ziele

Kernziele

Zu den Kernzielen der Initiative Minderheitsaktionäre gehören die Förderung der Aktienkultur in Deutschland sowie die Verbesserung der rechtlichen Situation von kleineren und mittleren Aktionären. Seit einigen Jahren ist eine besorgniserregende Entwicklung zu beobachten, die zu Lasten von freien Anlegern geht. Gesellschafts-, aktien- und kapitalmarktrechtliche Schutzmechanismen sind in bedenklicher Weise abgeschliffen, bzw. außer Kraft gesetzt worden.
Die Initiative Minderheitsaktionäre will durch öffentliche Kommunikation und im Dialog mit dem Gesetzgeber einen Beitrag dazu leisten, dass die Rechte von Minderheitsaktionären, insbesondere ihre verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsrechte, aber auch partizipatorische Rechte, wieder stärkere Beachtung und Schutz erfahren und damit die Aktie als Vorsorge- und Anlageinstrument für breite Schichten der Bevölkerung wieder attraktiv wird. Ein gerechter Interessenausgleich am Kapitalmarkt stärkt nach unserer Auffassung zugleich die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland.

Unsere Positionen

  • Kein weiterer Abbau der Rechte von Minderheitsaktionären und international üblicher Standards.
  • Der verfassungsrechtliche Schutz der Aktionärsstellung durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz darf nicht weiter ausgehöhlt werden.
  • Die Corporate Governance bei in Deutschland tätigen Unternehmen muss verbessert werden.
  • Die Aktie als Vorsorge- und Anlageinstrument für breite Schichten der Bevölkerung soll wieder attraktiver werden.
  • Gerechte Abfindung von Minderheitsaktionären bei Strukturmaßnahmen sollte nur über das Ertragswertverfahren und die Überprüfung durch ein Spruchverfahren gelingen.
  • Minderheitsaktionäre sollten bei Delistings wieder gemäß „Macrotron“-Rechtsprechung entschädigt werden.
  • Eine Stärkung der kollektiven Rechtsschutzmöglichkeiten für geschädigte Anleger statt Verweis auf KapMuG Verfahren.
  • Eine Verschärfung der Kapitalmarktinformationspflicht sowie härtere Sanktionen bei Verstößen.
Stellungnahmen

Wirtschaftspolitischer Hintergrund

Die schleichende Entrechtung von freien Aktionären und die damit einhergehende Enteignung ist unserer Ansicht nach nicht nur ein Verstoß gegen die individuelle Eigentumsgarantie, sondern widerspricht auch der von Politik und Unternehmen oft erhobenen Forderung nach einer starken Aktienkultur.
Der nachhaltige Schutz von Minderheitsaktionären ist im derzeitigen politischen Klima in Deutschland nicht gewährleistet. Deutschland droht damit langfristig seine Anziehungskraft als Investitionsstandort zu verlieren. Bemühungen dieser und früherer Bundesregierungen, das deutsche Unternehmensrecht, insbesondere das Aktien- und Kapitalmarktrecht, weiter zu entwickeln und an die Erfordernisse der modernen Kapitalmärkte anzupassen, waren insoweit wenig erfolgreich und teilweise kontraproduktiv.
Ein gutes Beispiel dafür ist die gesetzliche Neuregelung von Delistings im Oktober 2015. Zwar wurden die schlimmen Zustände nach dem FRoSTA-Urteil des BGH in Hinsicht auf den Anlegerschutz verbessert. Dafür hat man aber eine gerechte Wertermittlung durch ein Ertragswertverfahren und die Überprüfung des Abfindungsangebots durch ein gerichtliches Spruchverfahren ad acta gelegt. Nunmehr soll sich das Entschädigungsangebot nach dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten sechs Monate bemessen, und als Rechtsweg steht das umständliche und wenig hilfreiche KapMuG-Verfahren zur Verfügung.

Pro Aktionärskultur- und demokratie

Die Initiative Minderheitsaktionäre setzt sich für eine Verbesserung der deutschen Aktienkultur ein. Dazu gehört die Stärkung des Anlegerschutzes. Über Jahre wurden Rechte von Minderheitsaktionären abgebaut bzw. von Gerichten weiter eingeschränkt. Das Argument lautete, so sollten Investitionshemmnisse beseitigt werden. Die Handlungen einzelner Berufskläger wurden als Grund herangezogen, warum man Fragerechte, Klagemöglichkeiten etc. in ein „dulde und liquidiere“ umwandelte. Aber: Das Pendel ist zu weit ausgeschlagen.
Anlegern ist das Investment in Aktien seit vielen Jahren systematisch verleidet worden. Unternehmen sammeln zwar gerne über Börsengänge und Kapitalerhöhungen Eigenkapital bei kleineren und mittleren Investoren ein. Wenn es aber um Mitspracherechte und vernünftige Kapitalmarktinformationen geht, wird der Aktionär lästig, und man möchte ihn gerne zur Seite schieben. Investor Relations im Sinne eines ernsthaft betriebenen Dialogs zwischen Vorständen bzw. Mehrheitseignern auf der einen und Minderheitsaktionären auf der anderen Seite werden klein geschrieben.
Zu einer nachhaltigen Aktionärsdemokratie gehören nicht nur eine wertorientierte Entschädigung bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen, sondern auch partizipatorische Rechte, die über das reine Stimmrecht bei der Hauptversammlung hinausgehen. Der Gesetzgeber muss in Zukunft wieder stärker die Belange von Minderheitsaktionären berücksichtigen, damit das Vertrauen der Anleger in sorgfältig handelnde Unternehmensführungen und in einen funktionierenden Kapitalmarkt nachhaltig gestärkt wird.