Die Initiative Minderheitsaktionäre setzt sich für die Einführung echten kollektiven Rechtsschutzes nach dem Beispiel ausländischer Sammelklagen (z.B. Australien, Kanada, USA) ein, insbesondere wenn seitens der Unternehmensleitung grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten vorliegt. Die derzeitige Klagemöglichkeit von Anlegern allein über das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) ist langwierig, teuer und ineffektiv. Auch die kürzlich erfolgte Reform des KapMuG ändert darin wenig.
Eine neue Sammel- oder Gruppenklage sollte als eigenständige Klageform in die ZPO aufgenommen werden. Schluss mit den Insellösungen KapMuG, Musterfeststellungsklagen und Abhilfeklage!
Dabei soll Rücksicht auf Kernprinzipien des deutschen Rechts genommen werden, z.B. sollen Jury-Verfahren und Strafschadensersätze (punitive damages) ausgeschlossen werden. Das deutsche Kostentragungsprinzip (European Rule) würde zudem der Erhebung von sinnlosen und nur zur Schaffung eines Lästigkeitswerts dienenden Klagen präventiv entgegenwirken.
Wichtig: Vereinheitlichung der Klageformen und individuelle Klagebefugnis
Derzeit steht Verbrauchern nur die Musterfeststellungsklage zur Verfügung, die aber lediglich ein Feststellungsurteil zu bestimmten Schadensfragen vorsieht. Laut dem Gesetz müssen geschädigte Kläger danach Einzelklagen einreichen, um ein Leistungsurteil zu erstreiten. Ähnlich sieht es bei Anlegerklagen aus, die gemäß dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) durchzuführen sind. Das KapMuG soll geschädigten Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern, indem es Musterverfahren wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen, etwa in Jahresabschlüssen oder Börsenprospekten, ermöglicht.
Beide angesprochenen Verfahrensarten sind mängelbehaftet und führen zu unbefriedigenden Ergebnissen. Es würde hier zu weit führen, sämtliche Mängel und Systemfehler der Musterfeststellungsklage und des KapMuG aufzuzählen. Stellvertretend sei hier hier Prof. Axel Halfmeier von der Leuphana Universität Lüneburg erwähnt, der angesichts einer zersplitterten Regelungslandschaft mit zahlreichen Inkonsistenzen und Unstimmigkeiten dafür ist, in den nächsten Jahren eine Neuregelung des kollektiven Rechtsschutzes auszuarbeiten, deren Anwendungsbereich das gesamte Zivilrecht umfassen sollte.
Zusammenfassend die Forderungen zum kollektiven Rechtsschutz:
* Gruppenklage für alle, also für Verbraucher UND Anleger
* Klagebefugnis nicht nur für Verbraucherverbände, sondern auch für unmittelbar Betroffene
* Pauschalierung und Typisierung der Schadensberechnung statt Einzelfallgerechtigkeit
* Zulassung von Prozessfinanzierung durch Dritte
* Erleichterung der Beweisführung für Kläger (Zugriff auf Beweismittel beim Beklagten nach richterlicher Verfügung, Einführung eines Disclosure Proceeding nach englischem Vorbild)
* Erfolgshonorare für Rechtsanwälte