Die Initiative Minderheitsaktionäre begrüßt Ansätze im Koalitionsvertrag bezüglich der Aktionärsrechte
Der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition enthält in Bezug auf die Rechte von Aktionären nur wenige Aussagen. Zentral ist die Feststellung, dass auch bei virtuellen Hauptversammlungen die Aktionärsrechte uneingeschränkt gelten sollen. Damit ist klargestellt, dass die Beschränkungen von Frage- und Antragsrechten aufgrund der Corona-Regelungen keinen Bestand haben werden. Anlegerschützer und Experten hatten bereits vielfach gerügt, dass online stattfindende Hauptversammlungen bisher keine vollständige Ausübung der essenziellen Anlegerrechte erlaubten. Auch wir bei der Initiative Minderheitsaktionäre hatten in der Debatte konstatiert, dass neben einer Präsenz-HV auch hybride Modelle denkbar sind. Diese müssen allerdings strukturell und technologisch so gestaltet werden, dass direkte Fragen und Rückfragen der Aktionäre an den Vorstand möglich sind, sowie Anträge in der HV gestellt werden können.
Dazu Robert Peres (Vorstandsvorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre): „Die Hauptversammlung ist der Tag der Aktionäre. Daher ist deren Gestaltung immer von den Aktionärsrechten her zu denken. Insofern ist begrüßenswert, dass die neue Regierung eine Beschränkung der Rechte ausschließt.“
Positiv ist weiter, dass die Einführung einer Aktienrente geplant ist. Die Initiative Minderheitsaktionäre hatte sich im Vorfeld der Bundestagswahl dafür eingesetzt, die gesetzliche Rente durch eine kapitalgedeckte Komponente zu ergänzen.
Ob der jetzt im Raum stehende Kapitalstock von 10 Milliarden Euro dafür aber ausreicht, ist zu bezweifeln. Ein von der forsa GmbH im Auftrag der
Initiative Minderheitsaktionäre durchgeführte Umfrage hatte ergeben, dass eine Mehrheit der Bevölkerung eine Aktienrente befürwortete.
Seit Jahren mahnt die Initiative Minderheitsaktionäre eine Reform des kollektiven Rechtsschutzes an. Die Aussagen dazu im Koalitionsvertrag sind unkonkret, benennen aber das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) als verbesserungswürdig. Wir hoffen, dass vor dem Auslaufen des KapMuG im Jahr 2023 ein neues Konzept erarbeitet wird, dass die Anleger schneller und effektiver zu ihrem Schadensersatz kommen lässt. Der Telekom-Prozess ist hier ein abschreckendes Beispiel.
Das Fehlen von Aussagen zur Einführung einer Transaktionssteuer oder der Abschaffung der Abgeltungssteuer ist erfreulich. „Wir hätten uns aber gefreut, eine konkrete Aussage zur Wiedereinführung einer Spekulationsfrist von 3-5 Jahren zu finden, denn damit fördert man die langfristige Vermögungsbildung bei einer breiten Schicht,“ sagt dazu Robert Peres. „Das würde auch zur Einführung einer Aktienrente dazu gehören.“