Mit dem vorliegenden Referentenentwurf zur Einführung einer virtuellen Hauptversammlung verabschiedet sich der Gesetzgeber von der Aktionärsdemokratie.
Zur Erinnerung: die virtuelle Hauptversammlung war vorübergehend per Notfallgesetz am Anfang der Corona-Pandemie ermöglicht worden, um bei börsennotierten Unternehmen wichtige Entscheidungsfindungen zu ermöglichen.