Wie sind offen für die Mitgliedschaft von Einzel- oder juristischen Personen, die ihre Mitgliedschaft als einen ideellen Beitrag zu unserem Informationsauftrag sehen. Aufnahmeanträge sind schriftlich zu stellen und sollen den Namen und die Anschrift des Antragstellers sowie – bei juristischen Personen – deren gesetzlichen Vertreter enthalten. Wir bieten sowohl ordentliche als auch Fördermitgliedschaften an. Über den Antrag auf Aufnahme in die Initiative Minderheitsaktionäre entscheidet der Vorstand durch Beschluss.
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